Voraussetzung:
Sie haben einen Ausbildungsvertrag mit einer Zahnarztpraxis/Zahnklinik einer kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Praxis abgeschlossen.
Abschluss:
Berufsschulabschluss und Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer Nordrhein zur/zum Zahnmedizinische/n Fachangestellten
Dauer:
in der Regel drei Jahre, Mindestausbildungszeit 24 Monate, Verkürzung nach §§ 7 - 8 BBiG möglich
Nutzen:
Anmeldung:
Ansprechpartner/in:
Daniela Splißenbach
Dirk Schumacher
Zu einem wesentlichen Aufgabengebiet der Zahnheilkunde zählen die Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten sowie Zahnfehlstellungen. Die Ausbildung führt zu einer verstärkten Rolle als Assistenz des Zahnarztes, die in Eigenverantwortung handelt, im Praxisteam mitarbeitet und den Patienten situationsgerecht betreut und berät.
Ergänzend zur betrieblichen Praxis und Theorie in den Zahnarztpraxen beschäftigen Sie sich während des Berufsschulunterrichts mit folgenden Themen:
Der fächerbezogene Unterricht ist nach Lernfeldern strukturiert. Die Auszubildenden werden hierdurch optimal auf den Berufsabschluss und auf die spätere Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r vorbereitet.
3-jährige Klassen
Die Unterrichtsinhalte werden nach Lehrplan in drei Schuljahren vermittelt. Schultage sind für alle Klassen der Mittwochnachmittag und als zweiten Schultag wahlweise der Dienstag, Donnerstag oder Freitag.
Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre
Für Auszubildende, die als Eingangsvoraussetzung die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mitbringen, besteht die Möglichkeit zu Beginn der Ausbildung in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Verkürzung allgemein
Unabhängig von der schulischen Vorbildung kann bei der Zahnärztekammer Nordrhein eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 oder 2 Jahre beantragt werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Zahnärztekammer Nordrhein.
Besonderheit
Durch das zusätzliche Angebot von Englischunterricht können Auszubildende unter bestimmten Bedingungen einen höheren schulischen Abschluss erreichen.